Energiepass

Sie sind noch nicht im Besitz eines Energieausweises?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.Energierpass für Gebäude

1. Was ist ein Energieausweis?

Der Engieausweis ist ein vielseitiges Formular, welches die Energieeffizienz eines Gebäudes ausweist. Er enthält neben Adresse, Baujahr des Gebäudes sowie Anzahl der Wohnung als wichtigste Information einen Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter mit entsprechenden Erläuterungen. Der Energieausweis dient zur energetischen Vergleichbarkeit von Gebäuden.


2. Was ist das Ziel eines Energieausweises?

In erster Linie ist das Ziel eine Markttransparenz für den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu erzielen und macht den Energiebedarf für jeden sichtbar. Die Energieeffizienzklasse soll ein Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude sein.


3. Wann benötige ich einen Energieausweis?

Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist ein Energieausweis auszustellen.


4. Seit wann ist ein Energieausweis Pflicht?

  • Seit 1. Juli 2008 für Wohngebäude der Fertigstellungsjahre bis 1965

  • Seit 1.Januar 2009 für Wohngebäude, die seit 1965 errichtet wurden

  • Seit 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude

5. Wer stellt einen Energieausweis aus?

Ausstellungsberechtigt sind diplomierte Architekten, Ingenieure, Bauingenieure sowie Gebäudetechniker mit Hochschulabschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen auch Handwerker, Handwerksmeister und Techniker aus dem Bauwesen.
Wir sind gerne behilflich und vermitteln entsprechende Kontakte.

6. Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Der Energieausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.