Immobilien-Lexikon
Abberufung Abbruchswert Abgabenordnung (AO) Abgeltungsklausel Abmarkung Abnahme Abschreibung (AfA) Altbau Altersversorgung Amortisation Anderkonto Ankaufsrecht Annuität Anschaffungskosten Anschlussgebühren App. Auflassungsvormerkung Ausst. Auszahlungsvoraussetzungen Aval (Bürgschaft)
Abberufung
Wurde ein Hausverwalter auf unbestimmte Zeit bestellt, kann er jederzeit durch einen mehrheitlichen Beschluss der Wohnungseigentümer abberufen werden. Es genügt nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG die einfache Mehrheit der Eigentümergemeinschaft.
Wurde ein Hausverwalter auf unbestimmte Zeit bestellt, kann er jederzeit durch einen mehrheitlichen Beschluss der Wohnungseigentümer abberufen werden. Es genügt nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG die einfache Mehrheit der Eigentümergemeinschaft.
Abbruchswert
Von einem Abbruchswert ist die Rede, wenn ein bebautes Grundstück wirtschaftlich nicht mehr genutzt werden kann und die Kosten für den Abbruch vom Grundstückswert abgezogen werden.
Von einem Abbruchswert ist die Rede, wenn ein bebautes Grundstück wirtschaftlich nicht mehr genutzt werden kann und die Kosten für den Abbruch vom Grundstückswert abgezogen werden.
Abgabenordnung (AO)
In der Abgabenverordnung sind die Grundregeln des deutschen Steuerrechts in neun Teilen festgeschrieben. Sie enthält beispielsweise Begriffsdefinitionen, Vorschriften, Fristen und Termine des Verfahrensrechtes oder die Steuererhebung mit Regeln über Fälligkeit und Verjährung.
In der Abgabenverordnung sind die Grundregeln des deutschen Steuerrechts in neun Teilen festgeschrieben. Sie enthält beispielsweise Begriffsdefinitionen, Vorschriften, Fristen und Termine des Verfahrensrechtes oder die Steuererhebung mit Regeln über Fälligkeit und Verjährung.
Abgeltungsklausel
Enthält ein Mietvertrag eine Abgeltungsklausel, verpflichtet sich der Mieter bei Auszug zu der anteiligen Kostenübernahme für Schönheitsreparaturen einer Fachfirma, wenn die Fristen für Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen sind.
Enthält ein Mietvertrag eine Abgeltungsklausel, verpflichtet sich der Mieter bei Auszug zu der anteiligen Kostenübernahme für Schönheitsreparaturen einer Fachfirma, wenn die Fristen für Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen sind.
Abmarkung
Der Begriff Abmarkung beschreibt das Errichten oder Wiederherstellen fester Grenzzeichen, die die Grenzen zwischen zwei Grundstücken deutlich erkennbar machen sollen und werden oft vom Vermesser im Zusammenhang mit einer Vermessung und einem Ortstermin gemacht
Der Begriff Abmarkung beschreibt das Errichten oder Wiederherstellen fester Grenzzeichen, die die Grenzen zwischen zwei Grundstücken deutlich erkennbar machen sollen und werden oft vom Vermesser im Zusammenhang mit einer Vermessung und einem Ortstermin gemacht
Abnahme
Als Abnahme bezeichnet man die Übergabe einer vertraglich vereinbarten Leistung. Beispielsweise nimmt der Bauherr nach Fertigstellung seines Objektes die Baumaßnahmen bei seinem Architekten oder Bauunternehmen ab und vergleicht die Vorgaben mit der Umsetzung.
Als Abnahme bezeichnet man die Übergabe einer vertraglich vereinbarten Leistung. Beispielsweise nimmt der Bauherr nach Fertigstellung seines Objektes die Baumaßnahmen bei seinem Architekten oder Bauunternehmen ab und vergleicht die Vorgaben mit der Umsetzung.
Abschreibung (AfA)
Im Laufe der Zeit werden Häuser und Gebäude abgenutzt. Die Dauer der Nutzung ist somit beschränkt, was in verschiedenen Bereichen steuerlich geltend gemacht werden kann.
Im Laufe der Zeit werden Häuser und Gebäude abgenutzt. Die Dauer der Nutzung ist somit beschränkt, was in verschiedenen Bereichen steuerlich geltend gemacht werden kann.
Altbau
Um als „Altbau“ definiert zu werden, muss ein Gebäude verschiedenen Kriterien erfüllen. Beispielsweise spielt ihre Beschaffenheit und der Zeitpunkt ihrer Erbauung eine wichtige Rolle. Allgemein spricht man hier in Deutschland bis 1949 von Altbauten. Typisch für Altbauten der Gründerzeit sind eine großzügige Raumhöhe und z.T. aufwändig gearbeitete Verzierungen.
Um als „Altbau“ definiert zu werden, muss ein Gebäude verschiedenen Kriterien erfüllen. Beispielsweise spielt ihre Beschaffenheit und der Zeitpunkt ihrer Erbauung eine wichtige Rolle. Allgemein spricht man hier in Deutschland bis 1949 von Altbauten. Typisch für Altbauten der Gründerzeit sind eine großzügige Raumhöhe und z.T. aufwändig gearbeitete Verzierungen.
Altersversorgung
Für viele Menschen stellt der Erwerb einer Immobilie einen Teil ihrer Altersversorgung dar. Mit dem richtigen Finanzierungsplan kann die abbezahlte Immobilie im Alter eine interessante zusätzliche Einnahmequelle bedeuten.
Für viele Menschen stellt der Erwerb einer Immobilie einen Teil ihrer Altersversorgung dar. Mit dem richtigen Finanzierungsplan kann die abbezahlte Immobilie im Alter eine interessante zusätzliche Einnahmequelle bedeuten.
Amortisation
Von einer Amortisation z.B. im Zusammenhang mit energetischen Sanierungsmaßnahmen spricht man, wenn anfängliche Aufwendungen für das Objekt durch Erträge oder Einsparungen gedeckt werden. Die Dauer dieses Prozesses wird als Amortisationszeit bezeichnet.
Von einer Amortisation z.B. im Zusammenhang mit energetischen Sanierungsmaßnahmen spricht man, wenn anfängliche Aufwendungen für das Objekt durch Erträge oder Einsparungen gedeckt werden. Die Dauer dieses Prozesses wird als Amortisationszeit bezeichnet.
Anderkonto
Auf einem Notaranderkonto werden Gelder zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie von einem Notar verwaltet und später an den Verkäufer ausgezahlt. Dieses Prinzip ist allerdings in Deutschland kaum noch gebräuchlich.
Auf einem Notaranderkonto werden Gelder zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie von einem Notar verwaltet und später an den Verkäufer ausgezahlt. Dieses Prinzip ist allerdings in Deutschland kaum noch gebräuchlich.
Ankaufsrecht
Besteht für einen Interessenten im Zusammenhang mit einem gewünschten Immobilienerwerb ein Ankaufsrecht, hat er als erster die Befugnis, ein Objekt (z.B. Grundstück oder Haus) zu erwerben, wenn gewisse Vertragsbedingungen eingetreten sind. Das Ankaufsrecht muss bei einem Notar offiziell beurkundet sein.
Besteht für einen Interessenten im Zusammenhang mit einem gewünschten Immobilienerwerb ein Ankaufsrecht, hat er als erster die Befugnis, ein Objekt (z.B. Grundstück oder Haus) zu erwerben, wenn gewisse Vertragsbedingungen eingetreten sind. Das Ankaufsrecht muss bei einem Notar offiziell beurkundet sein.
Annuität
Die Annuität beschreibt den monatlich gleichbleibenden Betrag, der jährlich für ein Darlehen oder eine Hypothek aufgewendet werden muss. Er errechnet sich aus einem Zins- sowie einem Tilgungsanteil und wird gezahlt, bis das gesamte Darlehen zurückgezahlt worden ist.
Die Annuität beschreibt den monatlich gleichbleibenden Betrag, der jährlich für ein Darlehen oder eine Hypothek aufgewendet werden muss. Er errechnet sich aus einem Zins- sowie einem Tilgungsanteil und wird gezahlt, bis das gesamte Darlehen zurückgezahlt worden ist.
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten (auch Erwerbsnebenkosten) beschreiben alle Kosten, die für den Erwerb einer Immobilie aufgewendet werden. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für Gutachter, Maklergebühren, Notare sowie die Gebühren für Grundbuchänderungen und die Grunderwerbssteuer.
Anschaffungskosten (auch Erwerbsnebenkosten) beschreiben alle Kosten, die für den Erwerb einer Immobilie aufgewendet werden. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für Gutachter, Maklergebühren, Notare sowie die Gebühren für Grundbuchänderungen und die Grunderwerbssteuer.
Anschlussgebühren
Die Gebühren für das Anschließen von Strom, Wasser, Gas, Kanal- und Telefonleitungen werden als Anschlussgebühren bezeichnet und fallen üblicherweise bei Neubauprojekten aber zum Teil auch bei Bestandsimmobilien innerhalb eines Sanierungsprozesses an.
Die Gebühren für das Anschließen von Strom, Wasser, Gas, Kanal- und Telefonleitungen werden als Anschlussgebühren bezeichnet und fallen üblicherweise bei Neubauprojekten aber zum Teil auch bei Bestandsimmobilien innerhalb eines Sanierungsprozesses an.
App.
Steht für das Apartment als kleine Wohneinheit und wird oft Als Abkürzung in Zeitungsanzeigen verwendet.
Steht für das Apartment als kleine Wohneinheit und wird oft Als Abkürzung in Zeitungsanzeigen verwendet.
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen, sind anschließende Verfügungen über eine Immobilie unwirksam. Sie dient der Sicherheit von Immobilienkäufern (das Grundbuch wird quasi für die Kaufabwicklung gesperrt) und wird im Zusammenhang mit der Eigentumsumschreibung in der Regel wieder ausgetragen.
Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen, sind anschließende Verfügungen über eine Immobilie unwirksam. Sie dient der Sicherheit von Immobilienkäufern (das Grundbuch wird quasi für die Kaufabwicklung gesperrt) und wird im Zusammenhang mit der Eigentumsumschreibung in der Regel wieder ausgetragen.
Ausst.
Steht für Ausstattung einer Immobilie und wird oft als Abkürzung in Zeitungsanzeigen verwendet.
Steht für Ausstattung einer Immobilie und wird oft als Abkürzung in Zeitungsanzeigen verwendet.
Auszahlungsvoraussetzungen
(siehe auch Fälligkeitsvoraussetzungen)
Wenn bestimmte Voraussetzungen wie z.B. die Eintragung der Grundpfandrechte erfüllt sind, zahlen Banken das Darlehen aus. Diese Vorlage der Voraussetzungen bezeichnet man als Auszahlungsvoraussetzungen oder Fälligkeitsvoraussetzungen und werden im Vorfeld durch den Notar überprüft und an den Käufer bei Vorlage in der Regel per Brief kommuniziert.
(siehe auch Fälligkeitsvoraussetzungen)
Wenn bestimmte Voraussetzungen wie z.B. die Eintragung der Grundpfandrechte erfüllt sind, zahlen Banken das Darlehen aus. Diese Vorlage der Voraussetzungen bezeichnet man als Auszahlungsvoraussetzungen oder Fälligkeitsvoraussetzungen und werden im Vorfeld durch den Notar überprüft und an den Käufer bei Vorlage in der Regel per Brief kommuniziert.
Aval (Bürgschaft)
Mit der Unterzeichnung einer Bürgschaft bzw. eines Avals verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger einem Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen und gerade zu stehen.
Mit der Unterzeichnung einer Bürgschaft bzw. eines Avals verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger einem Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen und gerade zu stehen.