Immobilien-Lexikon
Nachfinanzierung Nachrang Nebenkosten Negativbescheinigung / Negativattest Nennbetrag Niedrigenergiehaus Nießbrauch Notar Nutzfläche (NF)
Nachfinanzierung
Zu Beginn eines Bauvorhabens wird ein Finanzplan erstellt, wobei der Finanzbedarf festgelegt wird. Wird dieser im Nachhinein erhöht, so muss ein Bauvorhaben nachfinanziert werden. Eine Nachfinanzierung ist in den meisten Fällen jedoch mit höheren Zinsbedingungen verbunden.
Zu Beginn eines Bauvorhabens wird ein Finanzplan erstellt, wobei der Finanzbedarf festgelegt wird. Wird dieser im Nachhinein erhöht, so muss ein Bauvorhaben nachfinanziert werden. Eine Nachfinanzierung ist in den meisten Fällen jedoch mit höheren Zinsbedingungen verbunden.
Nachrang
Eine im Nachhinein in das Grundbuch eingetragene Belastung bzw. ein im Nachhinein in das Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht wird an einer Rangstelle ausgeführt.
Eine im Nachhinein in das Grundbuch eingetragene Belastung bzw. ein im Nachhinein in das Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht wird an einer Rangstelle ausgeführt.
Nebenkosten
Zusammenfassung aller neben der Miete anfallenden Kosten, wie z.B. Wasserversorgung, Heizkosten, Müllabfuhr, usw.
Zusammenfassung aller neben der Miete anfallenden Kosten, wie z.B. Wasserversorgung, Heizkosten, Müllabfuhr, usw.
Negativbescheinigung / Negativattest
Von der jeweiligen Gemeinde gesicherte Nichtinanspruchnahme des Vorkaufrecht an einem Grundstück (bebaut oder unbebaut)
Negativbescheinigung / Negativattest
Von der jeweiligen Gemeinde gesicherte Nichtinanspruchnahme des Vorkaufrecht an einem Grundstück (bebaut oder unbebaut)
Nennbetrag
Summe des angeforderten Kreditbetrags. Im Nachhinein hinzugerechnet werden Bearbeitungsgebühren sowie eine Rechtsschuldversicherung.
Summe des angeforderten Kreditbetrags. Im Nachhinein hinzugerechnet werden Bearbeitungsgebühren sowie eine Rechtsschuldversicherung.
Niedrigenergiehaus
Ein Gebäude, dessen Jahreswärmeschutzbedarf die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 % unterschreitet.
Ein Gebäude, dessen Jahreswärmeschutzbedarf die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 % unterschreitet.
Nießbrauch
Das Recht für die Nutzung eines Grundstückes bzw. eines Gebäudes, ohne eine Veränderung vornehmen zu dürfen.
Das Recht für die Nutzung eines Grundstückes bzw. eines Gebäudes, ohne eine Veränderung vornehmen zu dürfen.
Notar
Für die rechtsverbindliche Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsgeschäften zuständige Person. Beim Verkauf einer Immobilie berät er Käufer und Verkäufer und sorgt für eine reibungsfreie Vertragsabwicklung.
Für die rechtsverbindliche Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsgeschäften zuständige Person. Beim Verkauf einer Immobilie berät er Käufer und Verkäufer und sorgt für eine reibungsfreie Vertragsabwicklung.
Nutzfläche (NF)
Die tatsächlich zur Nutzung verfügbare Fläche eine Gebäudes oder eines Grundstückes.
Die tatsächlich zur Nutzung verfügbare Fläche eine Gebäudes oder eines Grundstückes.