Immobilien-Lexikon
Valutierung Vergleichsmiete Verkehrswert Vermessung Vermittlerprovision VOB Vollgeschoss Vorfälligkeitsentschädigung Vorkaufsrecht Vormerkung
Valutierung
Auszahlung eines Darlehensbetrages.
Auszahlung eines Darlehensbetrages.
Vergleichsmiete
Die Vergleichsmiete wird aus den Entgelten gebildet, die in innerhalb eines Ortes oder vergleichbar mit einem ähnlichen Ort in den letzten vier Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Ausstattung, Lage und Größe vereinbart wurden.
Die Vergleichsmiete wird aus den Entgelten gebildet, die in innerhalb eines Ortes oder vergleichbar mit einem ähnlichen Ort in den letzten vier Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Ausstattung, Lage und Größe vereinbart wurden.
Verkehrswert
Marktwert einer Immobilie unter Berücksichtigung der marktgegebenen Faktoren.
Marktwert einer Immobilie unter Berücksichtigung der marktgegebenen Faktoren.
Vermessung
Bei einer Vermessung werden bestimmte Punkte bei z.B. einem Grundstück messtechnisch erfasst.
Bei einer Vermessung werden bestimmte Punkte bei z.B. einem Grundstück messtechnisch erfasst.
Vermittlerprovision
Für erbrachte Dienstleistungen erfolgsabhängiges Entgelt.
Für erbrachte Dienstleistungen erfolgsabhängiges Entgelt.
VOB
Die „Verdingungsverordnung für Bauleistungen“ regelt im gesamten Bauwesen den Wettbewerb.
Die „Verdingungsverordnung für Bauleistungen“ regelt im gesamten Bauwesen den Wettbewerb.
Vollgeschoss
Eine Etage mit mindestens 2,3 Metern höhe, die vollständig über eine Geländeoberfläche liegt, ist ein Vollgeschoss.
Eine Etage mit mindestens 2,3 Metern höhe, die vollständig über eine Geländeoberfläche liegt, ist ein Vollgeschoss.
Vorfälligkeitsentschädigung
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensnehmers fällig. Diese muss er an sein Kreditinstitut für sonst fällige Zinsleistung zahlen.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensnehmers fällig. Diese muss er an sein Kreditinstitut für sonst fällige Zinsleistung zahlen.
Vorkaufsrecht
Durch ein Vorkaufrecht kann eine Person ein Grundstück oder ein Gebäude erwerben, bevor dieses an einem Dritten verkauft wird.
Durch ein Vorkaufrecht kann eine Person ein Grundstück oder ein Gebäude erwerben, bevor dieses an einem Dritten verkauft wird.
Vormerkung
Ist eine offizielle Eintragung in das Grundbuch über den Erwerb eines Grundstückes oder Gebäudes noch nicht erfolgt, so kann der Käufer durch diese Vormerkung über das Grundstück oder das Gebäude verfügen.
Ist eine offizielle Eintragung in das Grundbuch über den Erwerb eines Grundstückes oder Gebäudes noch nicht erfolgt, so kann der Käufer durch diese Vormerkung über das Grundstück oder das Gebäude verfügen.